Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

je nach Krankenkasse ist es möglich, dass einzelne spezifische Leistungen und Verfahren von Ihrer Kasse nicht übernommen werden.
Dennoch besteht unter Umständen die Möglichkeit, durch speziell begründete Anträge eine Individualgenehmigung bei Ihrer Krankenkasse zu erwirken. Ich berate Sie hierzu gerne.

Die Möglichkeit, einzelne Leistungen/Verfahren im Rahmen der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) auf Selbst-Zahler-Basis in Anspruch zu nehmen, besteht hingegen natürlich jederzeit.

Eine Preisliste zu den IGeLeistungen können Sie in der Praxis jederzeit einsehen.

Der Schmerz darf nicht der Herrscher Ihres Lebens sein –
stürzen Sie ihn!